AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NeckarByte UG (haftungsbeschränkt) für Unternehmenskunden.
Version 1.0 · Stand: 19. Oktober 2026
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1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NeckarByte UG (haftungsbeschränkt), Im Roggen 9, 71636 Ludwigsburg, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 774621 (nachfolgend „NeckarByte“) und ihren Kunden über Software, insbesondere die Plattform MadeForPrivacy, über Beratung, Einrichtung, Schulung und Softwareentwicklung, über Support und Wartung sowie über Websites, Hosting, Website-Betreuung, Domains und Suchmaschinenoptimierung.
(2) NeckarByte schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt NeckarByte nicht. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NeckarByte ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) die individuelle Vereinbarung, insbesondere das angenommene Angebot mit Leistungsbeschreibung, (b) der Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Fragen des Datenschutzes, (c) diese AGB, (d) die gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf den Websites von NeckarByte, Preislisten und Live-Demos sind kein verbindliches Angebot. Angebote von NeckarByte sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist nennen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von NeckarByte in Textform annimmt, wenn NeckarByte eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder wenn NeckarByte mit der Leistung beginnt.
(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der darin genannten Leistungsbeschreibung. Angaben in Produktbeschreibungen, Dokumentation und auf den Websites beschreiben die Beschaffenheit; eine Garantie im Rechtssinne liegt nur vor, wenn NeckarByte sie ausdrücklich in Textform als solche übernimmt.
3. Allgemeines zu den Leistungen
(1) NeckarByte erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss üblichen Stand der Technik. NeckarByte darf Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung verantwortlich. Für Unterauftragsverarbeiter im datenschutzrechtlichen Sinn gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(2) Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft NeckarByte den Wunsch und nennt die Auswirkungen auf Vergütung und Termine. Die Änderung wird erst mit Einigung in Textform verbindlich. Bis dahin arbeitet NeckarByte auf Grundlage des bisherigen Umfangs weiter.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich vereinbart sind. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden (Ziffer 10) zurückgehen, verlängern Fristen entsprechend.
4. Überlassung und Nutzung von MadeForPrivacy
(1) MadeForPrivacy ist eine KI-Plattform, die der Kunde auf eigener Infrastruktur oder in einer eigenen Cloud-Umgebung betreibt. NeckarByte überlässt die Software für die Dauer des Lizenzvertrags gegen eine monatliche Vergütung. Der Lizenzumfang (Server, Benutzer, Administratoren, Prozessmodule und weitere Funktionen) ergibt sich aus dem Angebot und wird in einer von NeckarByte ausgestellten Lizenzdatei abgebildet.
(2) NeckarByte räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im lizenzierten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Verbundene Unternehmen, Dienstleister des Kunden oder Dritte dürfen die Software nur nutzen, wenn das im Angebot oder gesondert in Textform vereinbart ist.
(3) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, weiterveräußern oder Dritten als eigenen Dienst bereitstellen. Er darf die Lizenzprüfung nicht umgehen und die Lizenzdatei nicht verändern oder weitergeben. Dekompilieren und Bearbeiten sind nur in den Grenzen der §§ 69d und 69e UrhG erlaubt.
(4) Die Software enthält Open-Source-Komponenten. Für sie gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen, soweit diese zwingend sind. Die Lizenzhinweise zu diesen Komponenten stehen im Client von MadeForPrivacy in den Einstellungen unter „Lizenzen“ und in der Dokumentation von MadeForPrivacy.
(5) KI-Dienste wählt der Kunde selbst. Nutzt er Dienste externer Anbieter, schließt er den Vertrag mit dem Anbieter direkt, und der Anbieter rechnet die Nutzungskosten unmittelbar mit dem Kunden ab. NeckarByte ist für Verfügbarkeit, Ergebnisse und Vertragsbedingungen dieser Dienste nicht verantwortlich.
(6) Prozessmodule werden als monatliche Pakete mit einer Anzahl von Vorgängen gebucht. Die Software zählt die Vorgänge und blockiert keinen Lauf. Übersteigt die Nutzung das gebuchte Paket in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um jeweils mehr als 20 Prozent, kann NeckarByte die Umstellung auf das passende Paket ab dem Folgemonat verlangen.
(7) Mit Ende des Lizenzvertrags endet das Nutzungsrecht. Lizenzpflichtige Module, etwa Prozessmodule, stehen ohne gültige Lizenz nicht mehr zur Verfügung. Die Daten des Kunden liegen auf seinen eigenen Systemen und bleiben dort zugänglich. NeckarByte hat im Standardbetrieb keinen Zugriff auf die Instanz des Kunden.
5. Agenten-Konfigurationen und Vorlagen
(1) NeckarByte liefert dem Kunden Agenten, Arbeitsabläufe, Prompts und weitere Konfigurationen für MadeForPrivacy (nachfolgend „Konfigurationen“). Konfigurationen sind Geschäftsgeheimnisse und urheberrechtlich geschützte Leistungen von NeckarByte.
(2) Der Kunde erhält an den Konfigurationen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Lizenzvertrags, beschränkt auf den Einsatz in seiner eigenen MadeForPrivacy-Instanz. Er darf sie an seine Abläufe anpassen. Er darf sie nicht an Dritte weitergeben, veröffentlichen, verkaufen oder außerhalb von MadeForPrivacy nachbauen lassen.
(3) Hat NeckarByte Konfigurationen gegen gesonderte Vergütung für den Kunden angepasst, darf der Kunde diese kundenspezifischen Anpassungen mit vollständiger Zahlung auch nach Vertragsende für eigene Zwecke weiter nutzen. Weitergabe, Veröffentlichung, Verkauf und Nachbau nach Absatz 2 bleiben ausgeschlossen.
(4) Daten, Dokumente und Inhalte, die der Kunde in MadeForPrivacy verarbeitet, sowie die Ergebnisse, die er damit erzeugt, stehen allein dem Kunden zu. NeckarByte erwirbt daran keine Rechte.
6. Grundsupport und Updates für MadeForPrivacy
(1) Die Lizenzvergütung für den Server enthält den Grundsupport: Updates der Software und Support per Ticket über das Ticketsystem bzw. das Kundencenter von NeckarByte. Eine telefonische Hotline gehört nicht zum Grundsupport. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn sie in einem gesonderten Servicepaket vereinbart sind.
(2) Support leistet NeckarByte für die jeweils aktuelle Version der Software. Kunden mit älteren Versionen werden gebeten, zunächst auf die aktuelle Version zu aktualisieren. Für eine Hauptversion stellt NeckarByte Sicherheitsupdates mindestens fünf Jahre ab ihrer ersten Bereitstellung bereit; Sicherheitskorrekturen erscheinen als neue Version.
(3) Der Kunde installiert Updates auf seiner Infrastruktur selbst, sofern NeckarByte die Installation nicht als Leistung übernommen hat. Sicherheitsupdates soll der Kunde zeitnah einspielen. Für Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde ein bereitgestelltes Sicherheitsupdate nicht installiert, haftet NeckarByte nicht.
(4) Weitere Leistungen wie Überwachung, feste Wartungsfenster, Reaktionszeiten, Optimierung oder ein Stundenkontingent bietet NeckarByte als Servicepakete nach gesondertem Angebot an.
7. Beratung, Einrichtung, Schulung und Entwicklung
(1) Beratung, Einrichtung, Integrationen, Schulungen und die Weiterentwicklung von Abläufen erbringt NeckarByte als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung, nicht ein bestimmter Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist.
(2) Ist ausdrücklich ein Werk vereinbart (z. B. eine individuell entwickelte Software oder eine neue Website), zeigt NeckarByte die Fertigstellung an. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen, soweit nichts anderes vereinbart ist, und erklärt die Abnahme oder nennt wesentliche Mängel in Textform. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel nennt oder es produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Eine Website darf der Kunde auch durch Dritte bearbeiten lassen, etwa nach einem Wechsel des Dienstleisters. Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Konfigurationen nach Ziffer 5, die NeckarByte auch für andere Kunden einsetzt, bleiben bei NeckarByte.
8. Websites, Hosting, Betreuung, Domains und SEO
(1) Website-Betreuung umfasst die im Angebot genannten Leistungen, insbesondere Updates von System, Erweiterungen und Themes, Datensicherungen und Sicherheitspflege. Ein im Betreuungsvertrag enthaltenes Stundenkontingent gilt für den jeweiligen Vertragszeitraum. Nicht genutzte Stunden verfallen mit dessen Ende; NeckarByte kann sie aus Kulanz in den folgenden Zeitraum übernehmen. Weitere Stunden rechnet NeckarByte nach dem vereinbarten Stundensatz ab.
(2) NeckarByte beantwortet Anfragen zur Betreuung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Eine bestimmte Reaktionszeit oder Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einer Service-Level-Vereinbarung festgelegt ist.
(3) Hostet NeckarByte die Website, stellt NeckarByte sie auf eigener Infrastruktur bzw. bei Hosting-Anbietern in der EU bereit. Verfügbarkeit und Wartungsfenster regelt eine Service-Level-Vereinbarung, die NeckarByte mit jedem Kunden gesondert trifft.
(4) Für die Inhalte der Website ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für Texte, Bilder, Impressum, Datenschutzerklärung und die Rechte an gelieferten Materialien. Erstellt NeckarByte Inhalte, auch mit Unterstützung durch KI, stammen die Fakten vom Kunden, eine Person bei NeckarByte prüft die Inhalte, und der Kunde gibt sie vor der Veröffentlichung frei.
(5) Domains registriert NeckarByte im Namen und auf Rechnung des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist; es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Der Kunde ist Inhaber der Domain. NeckarByte schuldet nicht, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder frei von Rechten Dritter bleibt.
(6) Suchmaschinenoptimierung verbessert die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Auffindbarkeit. Bestimmte Platzierungen, Besucherzahlen oder Anfragen schuldet NeckarByte nicht, weil Suchmaschinen und KI-Suchdienste ihre Bewertung selbst festlegen.
9. Fernwartung
Fernwartung findet nur mit Zustimmung des Kunden statt. Der Kunde startet die Sitzung selbst und kann sie jederzeit beenden. NeckarByte greift dabei nur auf die Systeme und Daten zu, die für die Aufgabe nötig sind. NeckarByte protokolliert jede Sitzung (Beginn, Ende, beteiligte Geräte) und jede Dateiübertragung und bewahrt das Protokoll zwölf Monate auf; danach wird es gelöscht. Auf Anfrage erhält der Kunde Auskunft über die Sitzungen zu seinen Systemen. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
10. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt NeckarByte rechtzeitig die Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Leistung nötig sind. Er benennt eine Person, die Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
(2) Betreibt der Kunde MadeForPrivacy auf eigener Infrastruktur, sorgt er für die Systemvoraussetzungen nach der Dokumentation, für den sicheren Betrieb seiner Infrastruktur, für die Vergabe von Zugängen und Rechten an seine Benutzer und für regelmäßige Datensicherungen seiner Instanz.
(3) Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich in Textform, möglichst über das Kundencenter oder das Ticketsystem, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
(4) Unterbleibt eine Mitwirkung, kann NeckarByte den dadurch entstehenden Mehraufwand nach dem vereinbarten Stundensatz berechnen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
11. KI-Ergebnisse und Datenzonen
(1) KI-Modelle erzeugen Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Ergebnisse können unvollständig, veraltet oder falsch sein, auch wenn sie überzeugend formuliert sind. Der Kunde prüft Ergebnisse, bevor er sie verwendet oder Entscheidungen darauf stützt, insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, medizinischen oder personellen Fragen.
(2) In MadeForPrivacy legt der Kunde für jeden Agenten eine Datenzone fest (Nur lokal, DSGVO-konform oder Ungeschützt) und bestimmt, welche KI-Dienste in welcher Zone erlaubt sind. Datenzonen sind Produktkontrollen. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, welche Daten er welchem Dienst gibt, und für die nötigen Verträge, Rechtsgrundlagen und Informationen nach dem Datenschutzrecht.
(3) MadeForPrivacy prüft Fremdinhalte vor der Verarbeitung durch ein KI-Modell auf versteckte Anweisungen (Prompt Injection). Diese Prüfung senkt das Risiko, schließt es aber nicht vollständig aus. Der Kunde legt fest, welche Aktionen ein Agent ohne Freigabe durch eine Person ausführen darf.
(4) Der Kunde ist für seinen Einsatz von KI-Systemen selbst Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) und erfüllt die Pflichten, die ihn als Betreiber treffen, etwa zur KI-Kompetenz seiner Beschäftigten. NeckarByte unterstützt dabei auf Wunsch, z. B. durch Schulungen.
12. Datenschutz
(1) Im Standardbetrieb von MadeForPrivacy verarbeitet der Kunde seine Daten auf eigenen Systemen; NeckarByte hat darauf keinen Zugriff und ist insoweit kein Auftragsverarbeiter.
(2) Verarbeitet NeckarByte personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa beim Hosting, bei der Website-Betreuung, bei der Fernwartung oder bei Supportfällen mit Zugriff auf Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das gilt auch für Fernwartung und Support zu MadeForPrivacy. Das Muster von NeckarByte steht unter neckarbyte.com/avv bereit.
(3) Wie NeckarByte die Daten seiner Kunden und deren Ansprechpartner verarbeitet, beschreibt die Datenschutzinformation für Kunden.
13. Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten, Angebote und Preise sowie die Konfigurationen nach Ziffer 5.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie von Dritten rechtmäßig erhalten hat, oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.
(3) Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort, für Geschäftsgeheimnisse und Konfigurationen zeitlich unbegrenzt, im Übrigen für drei Jahre.
(4) NeckarByte nennt den Kunden nur dann als Referenz, wenn der Kunde dem in Textform zugestimmt hat.
14. Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Lizenzen und Prozessmodule für MadeForPrivacy stellt NeckarByte monatlich im Voraus in Rechnung. Weitere laufende Vergütungen (Servicepakete, Hosting, Betreuung) stellt NeckarByte für den im Angebot genannten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung. Leistungen nach Aufwand rechnet NeckarByte monatlich nach dem vereinbarten Stundensatz ab, angefangene Zeit im Takt von 15 Minuten.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen stellt NeckarByte elektronisch aus.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit einer laufenden Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug, kann NeckarByte nach Ankündigung in Textform und angemessener Frist weitere Leistungen zurückhalten und die Bereitstellung laufender Dienste (z. B. Hosting) bis zum Ausgleich einstellen.
(5) Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit kann NeckarByte laufende Vergütungen mit einer Ankündigung von drei Monaten in Textform anpassen, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
15. Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NeckarByte insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei monatlichen Vergütungen in Verzug ist oder die Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 4 oder 5 trotz Abmahnung verletzt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Nach Vertragsende gibt NeckarByte gehostete Websites und Daten nach Wahl des Kunden heraus oder löscht sie; Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Bei MadeForPrivacy liegen die Daten bereits beim Kunden (Ziffer 4 Abs. 7).
16. Mängel
(1) NeckarByte steht dafür ein, dass die überlassene Software während der Vertragsdauer im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel.
(2) NeckarByte beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Korrektur, durch ein Update oder durch eine Umgehungslösung, die die Nutzung zumutbar ermöglicht. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder, bei erheblichen Mängeln, den Vertrag kündigen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf nicht vereinbarte Einsatzbedingungen, auf nicht installierte Updates, auf die Infrastruktur des Kunden oder auf externe KI-Dienste und andere Dienste Dritter zurückgehen. Abweichende KI-Ergebnisse im Sinne von Ziffer 11 Abs. 1 sind für sich allein kein Mangel.
(5) Für Werkleistungen verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 17 Abs. 1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
17. Haftung
(1) NeckarByte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NeckarByte nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In den Fällen von Absatz 2 ist die Haftung zusätzlich auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet NeckarByte nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für ihre Wiederherstellung angefallen wäre. Das gilt nicht, soweit NeckarByte die Datensicherung vertraglich übernommen hat.
(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze gelten auch für die persönliche Haftung von Beschäftigten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von NeckarByte.
18. Schutzrechte Dritter
(1) Macht ein Dritter geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer Leistung von NeckarByte seine Schutzrechte verletzt, informiert der Kunde NeckarByte unverzüglich in Textform und überlässt NeckarByte, soweit zulässig, die Abwehr. NeckarByte kann die Leistung so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder ein Nutzungsrecht beschaffen.
(2) Der Kunde stellt NeckarByte von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten oder Materialien beruhen, die der Kunde geliefert oder veröffentlicht hat, und auf einer Nutzung, die gegen diese AGB verstößt.
19. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Strom- oder Netzausfälle und Störungen bei Vorlieferanten, die die Partei nicht zu vertreten hat, befreien für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten.
20. Änderungen dieser AGB
NeckarByte kann diese AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Gesetzesänderung oder eine Änderung des Leistungsangebots, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. NeckarByte teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist NeckarByte in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort.
21. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von NeckarByte in Ludwigsburg. NeckarByte darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Vorrangige individuelle Absprachen (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Version 1.0 · Stand: 19. Oktober 2026